Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Preisangebot
Alle Preise verstehen sich in Euro inkl der gesetzlichen MwSt. und sind bis zur Auftragserteilung freibleibend.
2. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung hat netto bei Abholung zu erfolgen, es sei denn, eine andere Zahlungsart wurde vereinbart. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2 % über dem jeweiligen Diskontsatz zu vergüten. Tritt eine wesentliche Verschlechterung in den Vermögensverhältnissen des Auftraggebers ein oder gerät er mit einer Zahlung in Verzug, sind wir berechtigt, die Zahlungen aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen zu verlangen. Dem Auftraggeber steht ein Zurückbehaltungsrecht nicht zu, soweit es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Aufrechnungen kann ausschließlich mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklärt werden. Gewährleistungsansprüche beeinträchtigen die Fälligkeiten der Forderungen nicht. Stehen uns Forderungen aus verschiedenen Lieferungen zu, behalten wir uns die Verrechnung auf eine Forderung unserer Wahl vor.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollen Bezahlung des vereinbarten Preises oder bis zur Einlösung der dafür gegebenen unser Eigentum. Sie darf vor endgültiger Bezahlung ohne unsere Zustimmung weder verpfändet noch als Sicherheit übereignet werden. Zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware ist der Auftraggeber nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Kaufpreisförderung aus dem Weiterverkauf an uns übergeht. Die Forderungen des Auftragsgebers aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware werden bereits jetzt an uns abgetreten. Bei Be- u. Verarbeitung erwerben wir Miteigentum in Höhe des Wertes des aus unserem Eigentum be- u. verarbeiteten Warenanteils.
4. Lieferung
Soweit nicht anders vereinbart, liefern wir wahlweise ab Göttingen, ab Stickereii oder an Lager. Der Versand erfolgt auf Rechnung des Auftraggebers auf dem kostengünstigsten Wege. Um vereinbarte Lieferzeiten einhalten zu können, bleibt uns die Wahl des Versandweges vorbehalten. Transportversicherungen werden nur mit ausdrücklicher Anweisung des Auftragsgebers abgeschlossen. Teillieferungen sind uns vorbehalten.
5. Lieferzeit
Wir sind stets bemüht, termingerecht zu liefern. Für die Dauer der Prüfung evtl. Ansticke ist unsere Lieferzeit unterbrochen, und zwar vom Tage der Absendung an den Auftraggeber bis zum Tage der endgültigen Stickfreigabe. Störende Ereignisse jeder Art, die nicht von uns zu vertreten sind, entbinden uns von der rechtzeitigen Lieferung. Lieferung zu Fixtermin ist nur mit unserer ausdrücklichen Zustimmung möglich.
6. Lieferverzug
Bei Lieferverzug durch uns ist der Auftraggeber in jedem Fall erst nach Stellung einer angemessenen Nachfrist zur Ausübung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte berechtigt, Ersatz entgangenen Gewinns kann er nicht verlangen.
7. Beanstandungen
Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Die Pflicht zur Untersuchung der gelieferten Ware besteht auch, wenn Ausfallmuster übersandt worden sind. Mängel eines Teils der Lieferung können nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann nur Minderung, nicht aber Wandlung oder Schadensersatz verlangt werden. Wir haben das Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Untersuchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge innerhalb von einem Monat, nachdem die Ware geliefert wurde, bei uns eintrifft. Bei zu verarbeitender Fremdware übernehmen wir keine Garantie für Beständigkeit. Für von uns zu vertretende Schäden haften wir nur in Höhe des uns erteilten Auftragswertes anteilmäßig.
8. Urheberrecht
Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Motivvorlagen ist der Auftraggeber allein verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen und dergleichen, verbleibt uns, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelung.
9.Korrekturabzüge
Korrekturabzüge und Ansticke sind vom Auftraggeber zu prüfen und uns schriftlich für stickreif zu erklären. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Kosten, die aufgrund von uns nicht verschuldeten Änderungen entstehen gehen zu Lasten des Auftraggebers. Geringfügige Abweichungen vom Original gelten nicht als berechtigter Grund für eine Mängelrüge. Bei Direkteinstickungen kann es zu geringfügigen Passer-Ungenauigkeiten kommen. Diese müssen akzeptiert werden.
10. Mehr- oder Minderlieferungen
Üblicherweise liefern wir die bestellte Menge aus. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % müssen akzeptiert werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
11.Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Göttingen, ebenso Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung
12. Datenspeicherung.
Dem Kunden ist bekannt, dass wir uns vorbehalten, seine Daten EDV-mäßig zu speichern.
- Stand Januar 2016 -
Zahlungs, - Lieferbedingungen als PDF- Download